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Teil II
Tarif IKHT - Krankheitskosten-Zusatzversicherung
Dieser Tarif gilt in Verbindung mit Teil I – Allgemeine Bestimmungen.
1. Personenkreis
Versicherungsfähig sind Personen, die ihren Wohnsitz im Großherzogtum
Luxemburg haben.
Aufnahmefähig sind Personen bis zu einem Eintrittsalter von 70
Jahren.
2. Leistungen des Versicherers
a) Leistungshöhe
Die Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes ergibt sich aus
der Tarifbezeichnung. Die Zahl hinter dem Schrägstrich bezeichnet
den vereinbarten Betrag in EUR (z. B. IKHT/5 = Krankenhaustagegeld
von 5 EUR pro Tag).
Die Mindestversicherungssumme für das Krankenhaustagegeld
beträgt 5 EUR. Höherstufungen um je 1 EUR sind möglich.
b) Leistungsdauer
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis
für jeden medizinisch notwendigen vollstationären Aufenthaltstag
im Krankenhaus gezahlt. Aufnahme- und Entlassungstag gelten
jeweils als vollstationärer Aufenthaltstag.
3. Leistungen des Versicherungsnehmers
Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen
Eintrittsalter festgesetzt. Gleiches gilt bei einer nachträglichen
Höherstufung für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Die monatlichen Beitragsraten ergeben sich aus dem
Versicherungsschein und der nachstehenden Übersicht. Die
gesetzliche Versicherungssteuer ist in den Beiträgen nicht enthalten
und wird gesondert erhoben.
Klicken Sie hier für eine Beitragsübersicht zum Tarif IKHT.
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