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Teil II
Tarif IKHT - Krankheitskosten-Zusatzversicherung

Dieser Tarif gilt in Verbindung mit Teil I – Allgemeine Bestimmungen.

1. Personenkreis

Versicherungsfähig sind Personen, die ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben.

Aufnahmefähig sind Personen bis zu einem Eintrittsalter von 70 Jahren.

2. Leistungen des Versicherers

a) Leistungshöhe

Die Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes ergibt sich aus der Tarifbezeichnung. Die Zahl hinter dem Schrägstrich bezeichnet den vereinbarten Betrag in EUR (z. B. IKHT/5 = Krankenhaustagegeld von 5 EUR pro Tag).

Die Mindestversicherungssumme für das Krankenhaustagegeld beträgt 5 EUR. Höherstufungen um je 1 EUR sind möglich.

b) Leistungsdauer

Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis für jeden medizinisch notwendigen vollstationären Aufenthaltstag im Krankenhaus gezahlt. Aufnahme- und Entlassungstag gelten jeweils als vollstationärer Aufenthaltstag.

3. Leistungen des Versicherungsnehmers

Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen Eintrittsalter festgesetzt. Gleiches gilt bei einer nachträglichen Höherstufung für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. Die monatlichen Beitragsraten ergeben sich aus dem Versicherungsschein und der nachstehenden Übersicht. Die gesetzliche Versicherungssteuer ist in den Beiträgen nicht enthalten und wird gesondert erhoben.

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