|
 |
       |
 |
 |
 |
 |
| |
 |
Teil II
Krankheitskosten-Versicherung
Tarif IDLA
Dieser Tarif (Teil II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I Allgemeine Bestimmungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung.
1. Personenkreis
Aufgenommen werden können alle Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
2. Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer beträgt maximal ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kann der Versicherungsnehmer eine Weiterversicherung um maximal ein weiteres Jahr höchstens dreimal zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen beantragen, sofern die sonstigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Der Versicherungsnehmer kann danach die Weiterversicherung um jeweils ein weiteres Jahr maximal zweimal beantragen, sofern die sonstigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Wird der Antrag zur Weiterversicherung bis zum Ablauf der zuvor vereinbarten Versicherungsdauer gestellt, erfolgt die Weiterversicherung ohne erneute Risikoprüfung im unmittelbaren Anschluß an das ursprüngliche Versicherungsverhältnis. Laufende Versicherungsfälle sind dann in den neuen Versicherungsschutz einbezogen.
Ist die Rückreise bis zum Ende des vereinbarten Zeitraumes ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person (Transportunfähigkeit) nicht möglich, verlängert sich das Versicherungsverhältnis einmalig um zwei Monate.
3. Leistungen des Versicherers
Erstattet werden mit den nachstehend genannten Prozentsätzen die erstattungsfähigen Aufwendungen.
A. Ambulante Heilbehandlung
Die Tarifleistung beträgt für:
- Ärztliche Leistungen,
- Arznei- und Verbandmittel,
- Heilmittel,
- Hilfsmittel.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Erstattet werden medizinisch notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus im Aufenthaltsland.
Die Leistungen eines Heilpraktikers in der Bundesrepublik Deutschland sowie die von ihm verordneten Arznei-, Verband- und Heilmittel werden zu 80 % (bis zu 400 EUR) pro Jahr erstattet.
B. Zahnärztliche Behandlung
Die Tarifleistung beträgt für:
| Zahnbehandlung |
100 % |
Zahnersatz (zahnärztliches Honorar, Material- und Laborkosten) einschließlich Reparaturen, Zahnkronen und Kieferorthopädie bezogen auf die erstattungsfähigen Aufwendungen höchstens |
80 % |
|
Bei Zahnersatz und Zahnkronen sind höchstens folgende Kosten erstattungsfähig:
Festsitzende Prothesen:
| Kronen |
546 EUR |
| Inlay, Gold |
496 EUR |
| einfacher Stiftzahn |
422 EUR |
| Richmond-Stiftzahn |
744 EUR |
| Stiftzahn mit künstlichem Aufbau |
744 EUR |
| Brückenelement, Gold und Kunststoff |
496 EUR |
| Brückenelement, Gold und Keramik |
546 EUR |
| Spezialverankerungen |
546 EUR |
| Gelenke |
199 EUR |
| Implantat (künstliche Wurzel und Kronenaufbau) einschließlich vorbereitender Arbeiten und Maßnahmen |
744 EUR |
|
Herausnehmbare Prothesen:
C. Stationäre Heilbehandlung
Die Tarifleistung beträgt für
- Ärztliche Leistungen,
- Unterkunft im Einbettzimmer (1. Klasse),
- vom Krankenhaus gesondert berechenbare diagnostische, therapeutische und sonstige Nebenleistungen (z.B. Labor- oder Röntgenuntersuchungen, Arzneimittel, Operationssaalbenutzung),
- Transport in einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächsterreichbaren, nach medizinischen Kriterien geeigneten Krankenhaus
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports aus dem Ausland werden übernommen, wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist; zusätzlich werden die Mehrkosten für eine Begleitperson erstattet, wenn die Begleitung medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Der Rücktransport erfolgt in das nächstgelegene, nach medizinischen Kriterien geeignete Krankenhaus im Inland (vgl. Teil I, § 1 Abs. 5). Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen.
Im Todesfall der versicherten Person im Ausland werden die Aufwendungen für die Bestattung am Sterbeort oder die Uberführung ins Inland bis zu 10.000 EUR erstattet.
Keine Leistungspflicht besteht für Implantate (künstliche Wurzel und Kronenaufbau) einschließlich vorbereitender Arbeiten und Maßnahmen.
Ersatzleistung Krankenhaustagegeld
Werden bei vollstationärer Behandlung keine Kosten in Anspruch genommen, so wird ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR gewährt. Für Kinder (0 ? 15 Jahre) beträgt unter den gleichen Voraussetzungen das Krankenhaustagegeld 12,50 EUR. Bei teilstationärer (halbstationärer) Behandlung besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
D. Assistanceleistungen
Unterbringung eines Elternteils im Krankenhauszimmer des Kindes
Wenn das Kind im Krankenhaus verweilen muß, übernimmt Interlux die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils, das im Zimmer des Kindes übernachtet (Kinder bis 12 Jahre).
4. Leistungen des Versicherungsnehmers
Die monatlichen Beitragsraten ergeben sich aus dem Versicherungsschein und der als Anlage beigefügten Übersicht. Die gesetzliche Versicherungssteuer ist in den Beiträgen der Anlage nicht enthalten und wird gesondert erhoben.
Klicken Sie hier für eine Beitragsübersicht zum Tarif IDLA. |
| |
 |
|
|
|